Das über die RHEINZINK-Dachentwässerung abgeführte Regenwasser wird in den meisten Fällen über die Kanalisation abgeleitet. Wenn es in Gemeinden Bebauungspläne mit Einschränkungen für die Verwendung von Zinkblechen gibt, dann greifen diese in geltendes Recht und in den Wettbewerb ein. RHEINZINK für den Einsatz an Gebäuden trägt eine CE-Kennzeichnung. Damit handelt es sich um ein europaweit zugelassenes Baumaterial, dessen Verwendung ohne Risiko für Mensch und Umwelt uneingeschränkt erlaubt ist. Fakten rund um Bauzink, zum bewährten und ökologisch sinnvollen Einsatz von Zinkblech, zur Versickerung von Niederschlagswasser und warum Zink als Spurenelement für den Menschen lebenswichtig ist, können Sie unter www.bauzink.de lesen. Fakt ist, dass die oberirdische Versickerung von Regenwasser grundsätzlich empfohlen und erlaubt ist. Denn Zink im Regenwasser wird in der Regel dauerhaft von natürlichen Bodenbestandteilen gebunden und ist nicht bioverfügbar. Sprechen keine gestalterischen Aspekte gegen metallene Oberflächen, ist Zinkblech grundsätzlich erlaubt!
Da es sich bei diesem Thema um die Umsetzung von EU-Recht handelt, gilt dieser Sachverhalt ebenfalls für derartige Verbote auch für die Schweiz. Die Schweiz hat Euronormen assoziiert, wodurch diese ebenfalls in der Schweiz Gültigkeit erlangt haben. Somit gelten bei uns die Regelungen für harmonisierte Bauprodukte.