Bauphysikalische Aspekte bei der Fassade

Grundsätzlich ist ein hinterlüfteter Fassadenaufbau vorzusehen.

Die hinterlüftete Fassade ist ein mehrschichtig aufgebautes System, welches bei korrekter Ausführung eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit gewährleistet. Sie ist schlagregensicher und erhöht so die die Sicherheit und Langlebigkeit des Bauwerks.

Der eingebaute Hinterlüftungsraum schützt die tragende Konstruktion, die Wärmedämmung, sowie die Unterkonstruktion vor Feuchteeintrag im Sinne von Schlagregen und Tauwasser. Eventuell eindringende Feuchtigkeit wird über die mit der Außenluft verbundene Luftschicht aufgenommen und abgeführt.

Detaillierte Informationen zum Fassadenaufbau entnehmen Sie bitte unseren Konstruktionsbeispielen im Downloadbereich.

Wetterschutz

Die Bekleidung der hinterlüfteten Fassade übernimmt den Schutz vor Verwitterung der tragenden Konstruktion, der hydrophobierten Fassaden-Wärmedämmung und der Unterkonstruktion. Der Schlagregenschutz vorgehängter, hinterlüfteter Fassaden ist durch ein hohes Sicherheitsniveau gekennzeichnet.

Aufgrund der physikalischen Vorgänge ist weder ein kapillarer Wassertransport noch eine direkte Beregnung der wärmedämmenden Schichten möglich. Hinzu kommt die ständig vorhandene Möglichkeit der Feuchtigkeitsabfuhr durch den Belüftungsraum. So können befeuchtete Dämmschichten schnell trocknen, ohne dass der Wärmeschutz beeinträchtigt wird.

Die Tiefe des Hinterlüftungsraums muss gemäss Norm SIA 232/2 mindestens 20 mm betragen, bei Systemen mit offenen Fugen mindestens 40 mm. Hinter Solaranlagen ist ebenfalls ein Abstand von mindestens 40 mm zu gewährleisten. Es ist darauf zu achten, dass die minimale Abmessung des Hinterlüftungsraumes nicht unterschritten wird. Bautoleranzen und eine allfällige Schiefstellung des Verankerungsgrundes sind zu berücksichtigen. Der minimale freie Querschnitt des Hinterlüftungsraumes bei Fassaden ist abhängig von der Gebäudehöhe.

·    Gebäude geringer Hohe bis 11 m = 20 mm
·    Gebäude mittlerer Hohe, 11 bis 30 m = 30 mm
·    Hochhäuser über 30 m = 40 mm

Auch dürfen sie nicht durch Verschmutzung oder andere äussere Einflüsse beeinträchtigt werden. Die Be- und Entlüftungsöffnungen sind deshalb durch Lochbleche mit einem Lochdurchmesser von 5 bis 8 mm oder mit Gittern o. Ä. gegen das Eindringen von Kleintieren wie Mäusen und dergleichen zu schützen. Diese müssen in der Bau- und Nutzungsphase gereinigt und unterhalten werden können. Am Fassadenfuss und bei Stürzen muss sichergestellt werden, dass sporadisch eingedrungenes Wasser schadenfrei abgeleitet wird.

Der freie Querschnitt der Be- und Entlüftungsöffnungen muss wie folgt aussehen:

·    Mindestens die Hälfte des Querschnittes des Hinterlüftungsraums
·    Mindestens 100 cm² pro Laufmeter
·    Gleichmässig verteilt
·    Querschnittsverminderungen durch Lochbleche, Gitter, Lattungen u. Ä. sind zu berücksichtigen

Wärmeschutz

Winterlicher Wärmeschutz

Der im Winter von innen nach aussen fliessende Wärmestrom wird mit dem Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) bezeichnet. Je kleiner der Wert ist, desto kleiner ist die nach aussen abfliessende Wärmemenge. Der U-Wert wird durch die Wärmeleitfähigkeit der Wärmedämmung und Dämmstoffdicke bestimmt. Die gemäss MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) geforderte hochwertige Wärmedämmung ist ein Beitrag zum Umweltschutz und zahlt sich nach kurzer Zeit durch niedrige Heizkosten aus.

Es sind Dämmstoffe aus Mineralwolle gemäss Norm SIA 180 und 380/1 zu verwenden. Eine fachgerechte Verlegung und Montage der Dämmschicht vermindert Wärmeverluste.

Wärmebrücken, also Bauteile, die Kälte schneller aufnehmen und weiterleiten als andere Bauteile, sollten vermieden oder ihre Auswirkung auf angrenzende Bauteile minimiert werden. Energieverluste durch Wärmebrückenwirkung von Verankerungen und Befestigungen sind bei der Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert/Energiebilanz) zu berücksichtigen.

Neben allgemein bekannten, konstruktionsbedingten Wärmebrücken eines Gebäudes, z.B. auskragenden Balkonplatten, ist bei einer hinterlüfteten Fassade die Montage der Unterkonstruktion zu beachten. Bei Verwendung metallener Unterkonstruktionen wird eine grosse Abschwächung dieser Wärmebrücken durch eine dämmende Unterlage zwischen Tragwerk und Wandkonsole (Thermostopp) erreicht. Unterkonstruktionen aus Holz, wie sie für Fassadenbekleidungen in Falztechnik üblich sind, werden heute aufgrund der erforderlichen Dämmdicken mit kreuzweise montierter Lattung ausgeführt. So werden auch in diesem Fall Wärmebrücken reduziert.

Die Winddichtigkeit eines Gebäudes ist ein weiterer Einflussfaktor. Durch eine undichte Gebäudehülle (Windsog, Winddruck) entstehen hohe Lüftungs-/Energieverluste, verbunden mit Zugerscheinungen (unangenehmes Raumklima). Das Gebäude muss vor der Montage der hinterlüfteten Fassade die erforderliche Winddichtigkeit aufweisen. Massives Mauerwerk sowie Beton erfüllen diese Forderung. Durchdringungen (z.B. Fenster, Lüftungsrohre etc.) erfordern eine Winddichtung vom Einbauteil zum Tragwerk.

Der bauliche Mindestwärmeschutz ist in der Norm SIA 180 - Wärmeschutz im Hochbau geregelt. Die Regelungen der MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) in ihrer jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.

Sommerlicher Wärmeschutz

Der sommerliche Wärmeschutz verhindert eine für die Nutzung unzumutbare Aufheizung im Innern eines Gebäudes durch direkte und indirekte Sonneneinstrahlung. Er ist in der Norm SIA 180 geregelt.

Der von aussen nach innen fliessende Wärmestrom soll möglichst klein gehalten werden. Dazu dient erneut eine gute Wärmedämmung sowie eine gewisse Masse in der Konstruktion. Der Vorteil der vorgehängten, hinterlüfteten Fassade ist, dass ein grosser Teil der auf die Bekleidung einstrahlenden Wärmemengen durch den konvektiven Luftaustausch abgeleitet wird.

Brandschutz

Die Brandschutzvorschriften bestehen aus der Brandschutznorm und den Brandschutzrichtlinien.
Die Norm enthält Grundsätze für den baulichen, technischen und betrieblichen Brandschutz. Die Richtlinien regeln einzelne Massnahmen im Rahmen der Brandschutznorm. Die kantonalen und kommunalen Behörden können noch verschärfende oder präzisierende Ausführungs- und Vollzugsbestimmungen erlassen. Daher ist es sinnvoll, je nach Gebäudeart und Nutzung mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen. Die meisten Kantone bieten Arbeitshilfen und Merkblätter an. Die Dokumente enthalten detailliertere Ausführungsbestimmungen oder Verschärfungen der Brandschutznorm/-richtlinien. Weiter sind Regeln der Baukunde einzelner Fachverbände zu beachten.

Informationsmaterial finden Sie bei folgenden Anlaufstellen:

·    der Brandschutzfachstelle Ihres Kantons
·    der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (www.vkf.ch)
·    der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (www.praever.ch; Brandschutzvorschriften, Richtlinien, Merkblätter, Verzeichnisse)

Jeder Kanton hat dafür eine eigene Gebäudeversicherung/eine eigene Behörde/ein eigenes Amt. Eine gemeinsame Plattform und gemeinsamen Austausch haben: Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Luzern und Uri.