- RHEINZINK, nicht brennbar, Brandschutzklasse A1 (BKZ 6)
- Brandschutzmaßnahmen im Sinne der Norm SIA 183
RHEINZINK ist ein Baustoff ohne brennbare Anteile. Nach DIN 4102 Teil 4 erfüllt er somit die Anforderungen an die Brandschutzklasse A1 (BKZ 6 nicht brennbar).
Der Standard-Fassadenaufbau mit Hinterlüftung und metallischer Unterkonstruktion entspricht nach DIN 4102 der Brandschutzklasse A (BKZ 6 nicht brennbar).