- wenn erforderlich, dann Blitzschutzanlagen aus Aluminiumknetlegierung
Befestigungsmittel zur Blitzschutzanlage müssen aus Aluminiumknetlegierung hergestellt sein. Die temperaturbedingte Längenänderung der RHEINZINK-Dachdeckungen darf durch die Anbringung der Befestigungsmittel nicht beeinträchtigt werden.
Die Notwendigkeit einer Blitzschutzanlage ist abhängig vom Gefährdungsgrad eines Gebäudes und liegt, unter Berücksichtigung der nachfolgenden Normen und Regelwerke, im Ermessen des Planers.
Der Einbau von Blitzschutzanlagen ist in der SN SEV 4022 geregelt.