- ≥ 100 cm² je 1 m Wandlänge gemäss Norm SIA 233
Der Hinterlüftungsraum benötigt Be- und Entlüftungsöffnungen. Sie sind am tiefsten und höchsten Punkt der Fassade anzuordnen. Bei höheren, mehrgeschossigen Bauten sollten weitere Be- und Entlüftungsöffnungen (z.B. geschossweise) vorgesehen werden.
Zum Schutz vor Kleintieren werden im Bereich der Öffnungen Lochbleche oder teilperforierte Profile (Zubehör) verwendet. Diese sollten einen freien Belüftungsanteil von ≥ 45% und einen Lochdurchmesser von 5 mm aufweisen.
Die Reduzierung des freien Lufteintrittes durch die Lochbleche ist bei der Festlegung des Hinterlüftungsquerschnittes zu berücksichtigen.